Wahltherapeutin

Ich bin Wahltherapeutin und habe keinen Vertrag mit den österreichischen Krankenkassen. Am Ende der Therapieserie reichen Sie Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege gemeinsam mit Ihrer Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein und bitten um Refundierung.

Wie kommen Sie zu einer ergotherapeutischen Behandlung?

Sie benötigen einen aktuellen Verordnungsschein von Ihrem behandelnden Hausarzt. Darauf MUSS vermerkt sein:

  • Name, Sozialversicherungsnummer
  • Diagnose(n)
  • Erforderliche Einheiten: max. 10 Einheiten pro Verordnungsschein möglich
  • Therapieform: ERGOTHERAPIE
  • Zeiteinheit: 30min, 45min, oder 60min
  • Bei einem Hausbesuchsbedarf MUSS der Hausbesuch für jede Einheit explizit am Verordnungsschein angegeben sein!

Beispiel

Name: Maxeline Musterfrau, 2282 010163

Diagnose: Arthrose

Therapie: Ergotherapie
                 10 Einheiten zu je 60 Minuten
                 10x Hausbesuch

Doch Vorsicht: die Krankenkasse kann den Hausbesuch auch ablehnen, sofern der Praxisbesuch zumutbar ist. In diesem Fall werden nur die Therapiekosten anteilsmäßig rückerstattet, der Hausbesuch jedoch nicht. Empfehlenswert ist es daher im Vorhinein mit der zuständigen Krankenkasse telefonisch Rücksprache zu halten und die aktuelle Lage zu besprechen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Bei der ÖGK ist eine chefärztliche Bewilligung derzeit nicht erforderlich.
Sind Sie bei einer anderen österreichischen Krankenkasse versichert? Informieren Sie sich bitte telefonisch rechtzeitig vor Therapiebeginn über etwaige chefärztliche Bewilligungsformalitäten.

Nach der Durchführung aller verordneten Einheiten können Sie die Honorarnote(n) mit dem Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und erhalten die Wahltherapie Rückerstattungskosten.

Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Verordnungsschein beim ersten Termin für meine Dokumentation in die Praxis mit!

Terminvergabe

per Telefon oder Email:

Email: kontakt@erwecke-deine-kraft.com

Telefon: 0699/12140151

Abrechnungsmöglichkeiten

  • Überweisung der durchgeführten Termine am Ende des jeweiligen Monats
  • Barzahlung am Ende des Monats bzw. nach jeder durchgeführten ergotherapeutischen Behandlung
  • Bankomatzahlung am Ende des Monats bzw. nach jeder durchgeführten ergotherapeutischen Behandlung
  • Kreditkartenzahlung ist in meiner Praxis nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.